Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Bedingungen zur Vermittlung von Verträgen über Assistenz-Dienstleistungen

1. Die ava Plattform

CFS – Consulting, Franchise & Sales GmbH, Heinrichstraße 145, 8010 Graz, FN 257236p, („CFS“) betreibt die Plattform unter https://www.ava.services/ („ava Plattform“). Die ava Plattform bringt Menschen zusammen: Menschen, die Assistenz brauchen („AssistenznehmerIn“), und Menschen, die Assistenz anbieten („AssistentIn“). Die/ der AssistenznehmerIn kann die ava Plattform entweder selbständig, also mit eigener Budgethoheit, oder zur Koordinierung der Assistenzdienstleistung im Rahmen entsprechender Vereinbarungen mit Trägerorganisationen nutzen. Die/ der AssistentIn nutzt die ava Plattform entweder als

Im zweiten Fall gilt der Begriff „AssistentIn“ in diesen Nutzungsbedingungen einzeln oder gemeinsam für die Trägerorganisation
und/ oder die/ den AssistentIn.

Die ava Plattform ist eine Online-Lösung zur effizienten Zusammenführung von Angebot und Nachfrage bzw zur Koordinierung von Assistenzdienstleistungen auf Basis gegenständlicher Nutzungsbedingungen und etwaigen Vereinbarungen mit Trägerorganisationen, somit einer leichten, schnellen und flexiblen Vermittlung bzw Koordinierung von Assistenzdienstleistungen und damit weniger Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten. Die Grundfunktionen der ava Plattform sind die Erstellung eines Userprofiles, einerseits für die/ den AssistenznehmerIn als Suchende/n und andererseits für die/ den AssistentIn als Anbietende/n, und das etwaige Matching zwischen AssistenznehmerIn mit Budgethoheit und AssistentIn aufgrund von standardisierten Suchkriterien.

Die ava Plattform stellt – insbesondere auch zur Koordinierung der Assistenzdienstleistungen im Rahmen der gesondert geschlossenen Vereinbarungen mit Trägerorgansationen – auch Onlinetools zur Planung der Assistenzdienstleistung in einer Kalenderfunktion, die Möglichkeit der Kommunikation über Direktnachrichten, sowie Terminerinnerungen und Stundendokumentationen zur Verfügung. Weiters erfolgt die Qualitätskontrolle durch gegenseitige Bewertungen von AssistenznehmerIn und AssistentIn.

Die Nutzungsbedingungen regeln daher hinsichtlich der Nutzung der ava Plattform einerseits das Rechtsverhältnis zwischen CFS/ ava Plattform und der/ dem AssistenznehmerIn und andererseits das Rechtsverhältnis zwischen CFS/ ava Plattform und der/ dem AssistentIn. Das Rechtsverhältnis zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn über die eigentliche Assistenzdienstleistung wird bzw wurde bereits direkt zwischen diesen vereinbart und sind daher diesbezüglich gegenständliche Nutzungsbedingungen im Namen der/ dem AssistentIn erklärt. CFS/ ava Plattform bewirbt und vermittelt bzw koordiniert ausschließlich die Assistenzdienstleistung, wird aber nicht Partei odgl des Rechtsverhältnisses zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn über die Assistenzdienstleistung.

Auf der ava Plattform kann somit die/ der AssistenznehmerIn mit der CFS/ ava Plattform einen entgeltlichen Vermittlungsvertrag gemäß Punkt 3 der Nutzungsbedingungen schließen. Andererseits kann die/ der AssistentIn mit der CFS/ ava Plattform einen entgeltlichen Vermittlungsvertrag gemäß Punkt 4 der Nutzungsbedingungen schließen. Soweit bereits gesonderte Vereinbarungen zwischen einerseits AssistenznehmerIn bzw AssistentIn und einer Trägerorganisation andererseits bzw diesen und CFS/ ava Plattform bestehen, gelten die Nutzungsbedingungen jeweils ergänzend.

Etwaige Kosten für die Datennutzung im Zusammenhang mit der ava Plattform fallen gegenüber dem Telekom-Service-Provider der/ des NutzerIn, worüber (nur) dieser Auskunft erteilen kann, und nicht gegenüber der CFS/ ava Plattform an.

2. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwingend für NutzerInnen der ava Plattform. Andere Bedingungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen odgl der/ des AssistentIn bzw. Trägerorganisation – sind gegenüber CFS/ ava Plattform ausgeschlossen, soweit diesen nicht von CFS/ ava Plattform ausdrücklich zugestimmt wurde.

Soweit die/ der AssistentIn Allgemeine Geschäftsbedingungen odgl zum Vertragsverhältnis zur/ zum AssistenznehmerIn machen möchte, hat sie/ er dies im Rahmen der Registrierung per Link auf diese Bedingungen anzugeben, sodass diese in den Bestellprozess gemäß Punkt 5 integriert werden können.

Gegenständliche Nutzungsbedingungen gelten ab 1.12.2018 bzw ab dem vorgenannten Datum abgeschlossenen Vermittlungsverträge. Diese und vorhergehende Bedingungen (samt entsprechendem Geltungszeitraum) können unter ava.services/agb abgerufen werden, wobei sie je so zur Verfügung gestellt werden, dass sie gespeichert und wiedergeben werden können.

3. Vermittlungsvertrag mit AssistenznehmerIn und Rücktrittsrecht

Soweit bereits Vereinbarungen über die Assistenzdienstleistungen bestehen, gilt hinsichtlich der Koordinierung der Leistungen das in Punkt 6 Geregelte.
Die ava Plattform bietet aber auch die Möglichkeit an, – zeitgleich und in einem mit der Bekundung des Interesses zum Abschluss eines Vertrags über Assistenzdienstleistung – einen Vermittlungsvertrag mit CFS/ ava Plattform zu schließen. Der Vermittlungsvertrag der/ des AssistenznehmerIn kann in folgenden Sprachen abgeschlossen werden: Deutsch.
Die Angaben zur/ zum AssistentIn werden von CFS/ ava Plattform im Namen und Auftrag der/ des AssistentIn mitgeteilt. Die Angaben zur Assistenzdienstleistung enthalten zunächst nur Nickname, Leistungsart und Alter der/ des AssistentIn.
Zum etwaigen (siehe sonst Punkt 6) Abschluss des Vermittlungsvertrags der/ des AssistenznehmerIn: Über die ava Plattform kann die/ der AssistenznehmerIn bekunden, einen Vertrag über Assistenzdienstleistungen abschließen zu wollen (siehe dazu Punkt 5) – im Zuge dessen schließt sie/ er einen Vermittlungsvertrag mit CFS/ ava Plattform: Die/ der AssistenznehmerIn registriert sich bei CFS/ ava Plattform durch Ausfüllen ihres/ seines „Stammdatenblatts“: Die einzelnen technischen Schritte der Bestellung/ Registrierung sind auf der ava Plattform übersichtlich und selbsterklärend dargestellt, nämlich:
Gleich zu Beginn des Registrierungs-/ Bestellvorgangs wird die/ der AssistenznehmerIn darüber informiert, welche Zahlungsmittel auf der ava Plattform akzeptiert werden.
Nach Produktauswahl (samt Laufzeit und Entgelt, wobei diesbezüglich Behördenverrechnung bzw. Selbstzahler auszuwählen ist) sind die „Stammdaten“ der/ des AssistenznehmerIn, nämlich Name, Geschlecht, Alter, Bescheidsituation, Assistenzbedarf, Adresse, Interessen und Hobbys, Sprachkenntnisse, E-Mail-Adresse, zukünftige Log-in-Daten, sowie Zahlungsmethode. Soweit die/ der AssistenznehmerIn über einen Registrierungscode verfügt, kann dieser Registrierungscode hier angegeben werden und bei Validierung des Registrierungscode wird hinsichtlich dieses Produkts der Schritt „Bezahlung“ übersprungen. Optional können (bei einem Bezug im Wert über Euro 400,- (brutto) verpflichtend) die Daten zum Rechnungsempfänger eingegeben werden. Damit die CFS/ ava Plattform mit der Vermittlungstätigkeit für die/ den AssistenznehmerIn sofort, also vor Ablauf der Rücktrittsfrist (siehe Punkt 3.6) beginnen kann, hat die/ der AssistenznehmerIn die sofortige Erfüllung der Vermittlungstätigkeit per Anklicken der entsprechenden Check-Box und zusätzlich durch Bestätigung über deren/ dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung per Antwort auf die entsprechend von CFS/ ava Plattform zugesendete E-Mail zu wünschen, widrigenfalls die Vermittlungstätigkeit erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist aufgenommen werden kann. Die/ der AssistenznehmerIn hat eine ausdrückliche Einwilligung für die Verarbeitung ihrer angegebenen Bescheid- bzw Gesundheitsdaten zur Erfüllung des Vermittlungsvertrags und Weitergabe zur Erfüllung des Vertrags über die Assistenzdienstleistung zu erteilen. Da ohne entsprechende Angaben ein Matching im Sinne des Punkt 1.2 – also die Erfüllung des Vermittlungsvertrags – nicht möglich ist, kann ohne Erteilung der Einwilligung keine Registrierung erfolgen. Weitergehende Informationen dazu werden in der Datenschutzinformation erteilt – siehe dazu Punkt 10.
Bestellübersicht: Auf dieser Seite werden der/ dem AssistenznehmerIn Gesamtkosten (auch mit und ohne Umsatzsteuer), die ausgewählten Produkte, die angegebene E-Mail-Adresse und etwaige Rechnungsempfängerdaten und die Zahlungsmethode angezeigt. Die/ der AssistenznehmerIn kann Produkte löschen bzw. Angaben ändern. Mit diesem Schritt erhält die/ der AssistenznehmerIn somit ein angemessenes, wirksames und zugängliches technisches Mittel, mit denen sie/ er Eingabefehler vor der Abgabe seiner Bestellung zum Vermittlungsvertrag erkennen und berichtigen kann. Die/ der AssistenznehmerIn hat die Geltung der Nutzungsbedingungen, einschließlich der Bestätigung des Lesens der Informationen zur Datenverarbeitung und das Akzeptieren der elektronischen Rechnungs-Zustellung per E-Mail, durch Aktivierung einer Check-Box zu bestätigen. Durch Aktivierung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ erfolgt die Vermittlungsvertrag-Erklärung durch die/ den AssistenznehmerIn.
Bezahlung: Die/ der AssistenznehmerIn wird an den jeweiligen Zahlungsanbieter zur gewählten Zahlungsmethode weitergeleitet, wo sie/ er die Zahlungsabwicklung durchzuführen hat. Dieser gesamte Vorgang erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsanbieter, sodass diesbezüglich ergänzende Bedingungen des Zahlungsanbieters anwendbar sein können, auf welche die CFS/ ava Plattform keinen Einfluss hat.
Bestätigungsseite: Sobald die CFS/ ava Plattform vom Zahlungsanbieter die Bestätigung erhalten hat, dass die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, wird die/ der AssistenznehmerIn auf die Bestätigung-Seite geführt.
Nach Abschluss erhält die/ der AssistenznehmerIn auf die von ihr/ ihm angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich eine Bestätigung hinsichtlich seiner Bestellung, einschließlich der nochmaligen Erklärung zum Wunsch auf sofortige Erfüllung der Dienstleistung unter Verlust des Rücktrittsrechts bei Erfüllung der Vermittlungstätigkeit. Diese E-Mail enthält auch die anwendbaren Nutzungsbedingungen samt Muster-Widerrufsformular für Verbraucher (siehe auch Punkt 3.6) und die Rechnung.

Die CFS/

4. Vermittlungsvertrag mit AssistentIn

Soweit bereits Vereinbarungen über die Assistenzdienstleistungen bestehen, gilt hinsichtlich der Koordinierung der Leistungen das in Punkt 6 Geregelte.

Die ava Plattform bietet der/ dem AssistentIn aber auch die Möglichkeit an, – zeitgleich und in einem mit der Bekundung des Interesses zum Abschluss eines Vertrags über Assistenzdienstleistung – einen Vermittlungsvertrag mit CFS/ ava Plattform zu schließen. Der Vermittlungsvertrag der/ des AssistentIn kann in folgenden Sprachen abgeschlossen werden: Deutsch.

Die/ der AssistentIn garantiert, Unternehmer/ Kaufmann im Sinne des Verbraucherrechts zu sein und hält diesbezüglich CFS/ ava Plattform verschuldensunabhängig schad- und klaglos.

Zum Abschluss des Vermittlungsvertrags der/ des AssistentIn: Über die ava Plattform kann die/ der AssistentIn bekunden, einen Vertrag über Assistenzdienstleistungen als DienstleisterIn abschließen zu wollen – im Zuge dessen schließt sie/ er (auch) einen Vermittlungsvertrag mit CFS/ ava Plattform: Die/ der AssistentIn registriert sich unter einem bei CFS/ ava Plattform durch Ausfüllen ihres/ seines „Stammdatenblatts“, einschließlich (zukünftiger) Zugangsdaten zur ava Plattform. Der/ die AssistentIn sendet ihre/ seine Bekundung durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ab. Damit kommt der Vermittlungsvertrag der/ des AssistentIn mit CFS/ ava Plattform zustande. Das technische Eingehen einer solchen Bekundung und das Zustandekommen des Vermittlungsvertrags werden vom Server automatisch an die von der/ dem AssistentIn angegebene E-Mail-Adresse „beantwortet“. Mit Erhalt dieser Bestätigungsemail kommt der Vermittlungsvertrag zwischen AssistentIn und CFS/ ava Plattform wirksam zustande.

5. Möglichkeit des Abschlusses eines Vertrages über Assistenzdienstleistung zwischen AssistentIn und AssistenznehmerIn

Die ava Plattform ermöglicht – neben der Koordinierung der Assistenzdienstleistung im Rahmen bestehender Vereinbarung, wofür das in Punkt 6 Geregelte gilt – die Vermittlung eines Vertrags über die Assistenzdienstleistung zwischen AssistentIn und AssistenznehmerIn, ohne Teil dieses Vertrags zu werden, sodass CFS/ ava Plattform auch keinerlei Leistungspflichten hinsichtlich des – auch über die ava Plattform vermittelten – Vertrags treffen. Die Leistungspflichten treffen ausschließlich AssistentIn bzw. AssistenznehmerIn.

Die/ der AssistentIn bedient sich aber zum Abschluss ihres/ seines Vertrags über die Assistenzdienstleistung mit der/ dem registrierten AssistenznehmerIn der ava Plattform: Je nach Angaben der/ des AssistentIn werden deren Leistungen auf der ava Plattform beworben und kann ein Vertrag zwischen AssistentIn und registriertem/r AssistenznehmerIn über diese Assistenzdienstleistung wie folgt abgeschlossen werden:

Die einzelnen technischen Schritte der Bestellung einer Assistenzdienstleistung bei der/ dem AssistentIn über Vermittlung über die ava Plattform ist auf dieser übersichtlich und selbsterklärend dargestellt, nämlich sind hierbei folgende Schritte zu durchlaufen:

Gleich zu Beginn des Registrierungs-/ Bestellvorgangs wird die/ der AssistenznehmerIn darüber informiert, welche Zahlungsmittel zum Abschluss eines Vertrags über die Assistenzdienstleistung akzeptiert werden.

Nach Auswahl der Assistenzdienstleistungen der/ des AssistentIn sowie der Zahlungsmethode kann die/ der AssistenznehmerIn (bei einem Bezug im Wert über Euro 400,- (brutto) verpflichtend) die Daten zum Rechnungsempfänger eingegeben.Damit die/ der AssistentIn für die/ den AssistenznehmerIn sofort, also vor Ablauf der Rücktrittsfrist (siehe Punkt 3.6 entsprechend) beginnen kann, hat die/ der AssistenznehmerIn die sofortige Erfüllung der Assistenzdienstleistungen per Anklicken der entsprechenden Check-Box und zusätzlich durch Bestätigung über deren/ dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung per Antwort auf die entsprechend im Namen der/ des AssistentIn zugesendete E-Mail zu wünschen, widrigenfalls die Assistenzdienstleistungen erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist aufgenommen werden kann.

Bestellübersicht: Auf dieser Seite werden im Namen der/ des AssistentIn dem AssistenznehmerIn nochmals die Details der/ des AssistentIn, Gesamtkosten (auch mit und ohne Umsatzsteuer), die ausgewählten Leistungen, die angegebene E-Mail-Adresse und etwaige Rechnungsempfängerdaten und die Zahlungsmethode angezeigt. Die/ der AssistenznehmerIn kann Leistungen löschen bzw. Angaben ändern. Mit diesem Schritt erhält die/ der AssistenznehmerIn somit ein angemessenes, wirksames und zugängliches technisches Mittel, mit denen sie/ er Eingabefehler vor der Abgabe seiner Bestellung an die/ den AssistentIn erkennen und berichtigen kann. Die/ der AssistenznehmerIn hat die Geltung der Nutzungsbedingungen auch im Verhältnis zur/ zum AssistentIn und etwaiger Geschäftsbedingungen der/ des AssistentIn und das Akzeptieren der elektronischen Rechnungs-Zustellung per E-Mail, durch Aktivierung einer Check-Box zu bestätigen. Durch Aktivierung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ erfolgt die Erklärung zum Abschluss des Vertrages über Assistenzdienstleistungen durch die/ den AssistenznehmerIn an die/ den AssistentIn.

Bezahlung: Die/ der AssistenznehmerIn wird an den jeweiligen Zahlungsanbieter zur gewählten Zahlungsmethode weitergeleitet, wo sie/ er die Zahlungsabwicklung an die/ den AssistentIn durchzuführen hat. Dieser gesamte Vorgang erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsanbieter, sodass diesbezüglich ergänzende Bedingungen des Zahlungsanbieters anwendbar sein können, auf welche die CFS/ ava Plattform bzw. die/ der AssistentIn keinen Einfluss hat.

Bestätigungsseite: Sobald vom Zahlungsanbieter die Bestätigung erfolgt, dass die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, wird die/ der AssistenznehmerIn auf die Bestätigung-Seite hinsichtlich der Bestellung bei der/ dem AssistentIn geführt.

Nach Abschluss erhält die/ der AssistenznehmerIn auf die von ihr/ ihm angegebene E-Mail-Adresse unverzüglich eine Bestätigung hinsichtlich seiner Bestellung bei der/ dem AssistentIn, einschließlich der nochmaligen Erklärung zum Wunsch auf sofortige Erfüllung der Dienstleistung unter Verlust des Rücktrittsrechts bei Erfüllung der Assistenzdienstleistungen. Diese E-Mail enthält auch die anwendbaren Nutzungsbedingungen und den Link auf etwaige Geschäftsbedingungen der/ des AssistentIn samt Muster-Widerrufsformular für Verbraucher (siehe auch Punkt 3.6) und die Rechnung im Namen der/ des AssistentIn.

6. Koordination über bzw Leistung von CFS/ ava Plattform

CFS betreibt ausschließlich die ava Plattform und ermöglicht darüber einerseits die Koordinierung der Erbringung der Assistenzdienstleistung im Rahmen bestehender Vereinbarungen bzw andererseits die Vermittlung eines Vertrags über die Assistenzdienstleistung zwischen AssistentIn und AssistenznehmerIn. Jeweils ist eine Registrierung bei CFS/ ava Plattform durch Ausfüllen des „Stammdatenblatts“ erforderlich – siehe dazu Punkt 3 bzw 4 entsprechend.

CFS/ ava Plattform wird hinsichtlich des etwaigen Abschlusses des Vertrags über die Assistenzdienstleistungen bzw. die etwaige Administration hinsichtlich Widerrufserklärungen (siehe Punkt 5) bzw auch im Rahmen der Koordination der Assistenzdienstleistungen im Rahmen gesonderter Vereinbarungen ausschließlich als „Erfüllungsgehilfe“ der/ des AssistentIn tätig. (Auch) diesbezüglich besteht kein Vertragsverhältnis bzw. keine direkte Leistungspflicht zwischen CFS/ ava Plattform und der/ dem AssistenznehmerIn.

7. Bewertungen

Für die wechselseitige Bewertung zwischen AssistenznehmerIn und AssistentIn gilt das hier Festgelegte:

Die ava Plattform stellt der/ dem NutzerIn lediglich die Möglichkeit der Bewertung zur Verfügung und macht sich diese ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Nutzerinhalte – als Drittinhalte – werden durch die ava Plattform weder moderiert noch überprüft. Für den Inhalt eines von der/ vom NutzerIn veröffentlichten Inhalts ist ausschließlich die/ der NutzerIn verantwortlich. Die/ der NutzerIn ist insbesondere verpflichtet,

8. Haftung und Gewährleistung

CFS/ ava Plattform schließt jegliche Haftung für alle Schäden aus, welche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung mit EUR 500,- beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder gesetzlich zwingende Haftungsgrundlagen aufgrund der Nutzung der ava Plattform.

Der/ dem AssistenznehmerIn steht als VerbraucherIn unter Umständen das gesetzliche Gewährleistungsrecht zu.

Eine etwaige Gewährleistung gegenüber der/ dem AssistentIn ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Die gesetzlich zu erteilenden Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet sich in der Datenschutzinformation der ava Plattform ava.services/datenschutz.

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die/ den AssistentIn wird auf deren Datenschutzinformation, welche die/ der AssistentIn im Rahmen ihrer/ seiner Registrierung auf der ava Plattform per Link anzugeben und in der Folge aktuell zu halten hat, verwiesen.

10. Laufzeit und Vertragsbeendigung

Die Vertragsverhältnisse über die Vermittlungsverträge laufen über die vereinbarte Laufzeit und enden dann ohne Weiteres.

CFS / ava Plattform kann Vermittlungsverträge einseitig unter folgenden Voraussetzungen verändern:

Unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis aufgrund wichtiger Gründe, welche die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, außerordentlich aufzulösen. Eine Haftung richtet sich nach Punkt 8.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes, wobei dies nicht dazu führt, dass die/ der AssistenznehmerIn als VerbraucherIn ihrer/ seiner nationalen Rechte, die ihrem/ seinem Schutz dienen, entzogen wird (Geltung zum Vorteil der/ des VerbraucherIn – Günstigkeitsvergleich).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund dieses Vertrages und iZm seiner Abwicklung mit der/ dem AssistentIn ist das für den ersten Bezirk in Wien, Österreich, sachlich zuständige Gericht.

12. Schlussbestimmungen

Für die/ den AssistentIn gilt: Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bzw des Vermittlungsvertrags beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche ihr dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck nach am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.

Download Muster Widerrufsformular für Verbraucher